Revolution durch Blockchain-basierte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
In einer Welt, in der Daten das wertvollste Gut eines Unternehmens sind, steht die Datensicherheit an oberster Stelle. Datenschutzverletzungen und Cyberangriffe können nicht nur finanzielle Verluste verursachen, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Partnern nachhaltig schädigen. Als führende Plattform für Vertragsmanagement hat INHUBBER es sich zur Aufgabe gemacht, die höchsten Sicherheitsstandards zu bieten. Unser Schlüssel zur maximalen Datensicherheit? Eine innovative Kombination aus Blockchain-Technologie und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
Warum Datensicherheit bei Vertragsmanagement wichtig ist
Verträge sind das Rückgrat jeder Geschäftsbeziehung. Sie enthalten sensible Informationen wie vertrauliche Geschäftsdaten, finanzielle Details, Geschäftsbedingungen und mehr. Ein unbefugter Zugriff auf diese Daten kann schwerwiegende Folgen haben, von finanziellen Verlusten bis hin zu rechtlichen Problemen. Daher ist es entscheidend, dass Vertragsdaten während ihrer gesamten Lebensdauer – von der Erstellung über die Verhandlung bis hin zur Archivierung – bestmöglich geschützt sind und die Datensicherheit herrscht.
INHUBBER’s Sicherheitsansatz: Mehr als nur Verschlüsselung
Während herkömmliche Verschlüsselungsmethoden wie SSL oder AES ein gewisses Maß an Sicherheit bieten, gehen wir bei INHUBBER einen entscheidenden Schritt weiter. Wir kombinieren die bewährte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit der Blockchain-Technologie, um die Datensicherheit auf ein neues Niveau zu heben. Hier ist, wie unser Sicherheitsansatz funktioniert:
1. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Maximale Vertraulichkeit
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bedeutet, dass Daten, die zwischen zwei Parteien übertragen werden, nur für diese beiden Parteien lesbar sind. Weder Dritte noch der Plattformanbieter selbst können diese Daten einsehen. Bei INHUBBER wird diese Verschlüsselung bereits bei der Erstellung eines Dokuments aktiviert. Jede Datei, jedes Dokument und jeder Vertrag ist durch individuelle Verschlüsselungsschlüssel gesichert, die nur autorisierten Benutzern bekannt sind.
2. Blockchain-Technologie: Unveränderlichkeit und Transparenz
Blockchain wird oft mit Kryptowährungen in Verbindung gebracht, doch ihre Anwendungsbereiche sind weit vielfältiger. Bei INHUBBER nutzen wir die Blockchain, um die Integrität und Authentizität Ihrer Daten zu gewährleisten:
- Unveränderliche Aufzeichnung: Jede Änderung oder Interaktion mit einem Dokument wird in der Blockchain gespeichert und ist dadurch unveränderbar und transparent nachvollziehbar. Dadurch wird sichergestellt, dass niemand unbemerkt auf Ihre Daten zugreifen oder diese manipulieren kann.
- Dezentrale Speicherung: Anstatt Daten zentral auf einem Server zu speichern, werden sie dezentral und verschlüsselt in der Blockchain abgelegt. Das reduziert das Risiko von zentralisierten Angriffen und macht die Daten widerstandsfähiger gegen Ausfälle.
3. Sichere Zusammenarbeit: Verträge verhandeln und teilen ohne Risiko
Ein Hauptbestandteil des Vertragsmanagements ist die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Parteien. Oftmals müssen Verträge zwischen verschiedenen Unternehmen und Teams geteilt, verhandelt und kommentiert werden. Dank der Blockchain-basierten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von INHUBBER können Sie sicher sein, dass alle beteiligten Parteien nur auf die Informationen zugreifen können, die für sie bestimmt sind – und keine anderen.
Unser System stellt sicher, dass jede Änderung am Vertrag und jeder Kommentar kryptografisch signiert und in der Blockchain vermerkt wird. So können Sie jederzeit nachvollziehen, wer was wann geändert hat – eine Transparenz, die Vertrauen schafft.
4. Compliance, Datensicherheit und Datenschutz: DSGVO und mehr
Datenschutzgesetze wie die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) stellen hohe Anforderungen an die Sicherheit und den Umgang mit personenbezogenen Daten. Unsere Blockchain-basierte Lösung bietet hierfür eine perfekte Basis:
- Datenintegrität: Jede Interaktion mit den Daten wird unveränderlich protokolliert, was eine lückenlose Nachverfolgbarkeit ermöglicht.
- Datenminimalisierung: Dank der dezentralen Struktur der Blockchain speichern wir nur die Daten, die wirklich notwendig sind, und geben unseren Kunden die volle Kontrolle über ihre Informationen.
- Recht auf Vergessenwerden: Auf Wunsch können verschlüsselte Daten entfernt und der Zugriff auf sie gesperrt werden, während die Aufzeichnung der Interaktionen unverändert in der Blockchain erhalten bleibt.
5. Zukunftssicherheit: Datensicherheit, die mitwächst
Während Cyberangriffe immer raffinierter werden, müssen auch Sicherheitslösungen kontinuierlich weiterentwickelt werden. Die Kombination aus Blockchain und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bietet eine robuste und zukunftssichere Lösung. Da Blockchain-Netzwerke dezentralisiert und transparent sind, bieten sie eine hohe Resistenz gegen Angriffe. Gleichzeitig entwickeln wir unsere Verschlüsselungsmethoden kontinuierlich weiter, um stets auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben.
Vorfälle von Cyber- und Hackerangriffen in der DACH-Region, die mithilfe von INHUBBER verhindert werden könnten
In der DACH-Region gab es in den letzten Jahren zahlreiche Cyberangriffe, die Unternehmen massiv geschadet haben. Viele dieser Vorfälle hätten durch den Einsatz von INHUBBERs Blockchain-basierter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die Datenintegrität und Zugriffskontrollen bietet, effektiv verhindert werden können. Hier sind einige konkrete Beispiele:
1. Ransomware-Angriff auf Südwestfalen-IT
Im Oktober 2024 legte die Akira-Ransomware-Attacke die IT-Infrastruktur von über 70 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen lahm. Dies führte dazu, dass viele Bürgerämter geschlossen werden mussten und Verwaltungsprozesse zum Erliegen kamen(B2B Cyber Security). Mit INHUBBERs Technologie wären die Daten dezentral verschlüsselt und geschützt gewesen, sodass selbst bei einem erfolgreichen Angriff keine unbefugten Zugriffe auf sensible Daten möglich gewesen wären. Zudem hätte eine Blockchain-basierte Speicherung die Transparenz erhöht, um frühzeitig Anomalien zu erkennen und zu verhindern.
2. Phishing-Angriffe auf Mailserver
Eine KPMG-Studie zeigte, dass 53 % der deutschen Unternehmen Opfer von Phishing-Angriffen wurden, bei denen häufig Mailserver angegriffen wurden(KPMG). INHUBBERs Plattform bietet einen sicheren Austausch und Zugriff auf Dokumente, der durch strikte Authentifizierungs- und Zugriffsrichtlinien gesichert ist. Dies hätte verhindert, dass durch Phishing erlangte Zugangsdaten missbraucht werden können, um sensible Daten zu stehlen.
3. Angriff auf TeamViewer
Im Juli 2024 wurde bekannt, dass eine Sicherheitslücke bei TeamViewer zu einem Datenleck führte, bei dem sensible Informationen gestohlen wurden (CyberSec Training). Durch die Nutzung von INHUBBER hätten alle sensiblen Daten Ende-zu-Ende verschlüsselt in der Blockchain gespeichert werden können, was den unbefugten Zugriff selbst bei einer Kompromittierung des Systems verhindert hätte.
4. Datenlecks bei Nokia und Twilio
Im selben Monat wurden über 7.600 Datensätze von Nokia-Mitarbeitern gestohlen, und bei Twilio wurden Millionen von Telefonnummern durch eine API-Sicherheitslücke kompromittiert (CyberSec Training). Mit INHUBBERs Lösung wären alle Daten nicht nur verschlüsselt, sondern auch unveränderbar in der Blockchain gesichert gewesen, was die Integrität und Vertraulichkeit selbst bei einer Kompromittierung des Systems gewahrt hätte.
5. Spionageangriff auf deutsche Unternehmen
Laut einer weiteren KPMG-Studie nehmen Angriffe auf Cloud-Dienste und die technische Infrastruktur von Dienstleistern zu, wobei auch deutsche Unternehmen verstärkt betroffen sind (KPMG). INHUBBERs dezentrale und verschlüsselte Speicherung würde sicherstellen, dass selbst bei einem Angriff auf externe Dienstleister keine sensiblen Unternehmensdaten gestohlen oder manipuliert werden können.
Fazit: Vertraulichkeit, Integrität und Transparenz auf höchstem Niveau
Die genannten Beispiele zeigen, wie wichtig eine robuste Sicherheitsstrategie für Unternehmen in der DACH-Region ist. INHUBBER bietet eine zukunftssichere Lösung, die durch Blockchain-Technologie und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung höchste Sicherheitsstandards gewährleistet. So bleiben Unternehmen nicht nur gegen aktuelle Bedrohungen geschützt, sondern können auch zukünftige Angriffe proaktiv verhindern.
Bei INHUBBER steht die Sicherheit Ihrer Daten im Mittelpunkt unseres Handelns. Mit der Kombination aus Blockchain-basierter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bieten wir eine Lösung, die über herkömmliche Sicherheitsstandards hinausgeht und maximale Vertraulichkeit, Integrität und Transparenz gewährleistet. Egal, ob Sie Verträge erstellen, verhandeln oder archivieren – Sie können sicher sein, dass Ihre Daten bei uns in guten Händen sind.
Mit INHUBBER haben Sie die Kontrolle über Ihre Daten in der Hand und können sicherstellen, dass Ihre sensiblen Informationen stets geschützt bleiben – egal, welche Bedrohungen in der digitalen Welt auf Sie zukommen.
Möchten Sie mehr über die Sicherheit bei INHUBBER erfahren oder eine Demo unserer Plattform sehen? Kontaktieren Sie uns noch heute und entdecken Sie, wie wir die Zukunft des Vertragsmanagements sichern!
INHUBBER-Signatur kann jedes Dateiformat unterzeichnen – Excel-Tabellen, Videos, Fotos, aber auch Zip-Ordner auf GDPR-konforme Weise.
Mit der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt der Europäischen Union – kurz: eIDAS-Verordnung – ist der Austausch von digitalen Signaturen in der gesamten EU seit 2016 einheitlich geregelt. Die eIDAS-Verordnung trat am 8. August 2014 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Unternehmen können von den Vorteilen digitaler Signaturen innerhalb der EU profitieren.
Die eIDAS-Verordnung legt technische Anforderungen fest, die erfüllt sein müssen, damit eine elektronische Signatur rechtlich sicher ist. Einzig der Begriff der elektronischen Signatur ist in der eIDAS-Verordnung rechtlich definiert.
eIDAS empfiehlt Unternehmen, die ein hohes Sicherheitsniveau bei ihren digitalen Transaktionen und Informationsaustausch benötigen, fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signaturen zu verwenden. Dies liegt daran, dass dies die einzige Art der Signatur ist, die den gleichen rechtlichen Wert wie eine handschriftliche Unterschrift hat.
Welche Arten der elektronischen Signatur gibt es?
Es gibt drei Arten elektronischer Signaturen: die einfache, die fortgeschrittene und die qualifizierte elektronische Signatur. Nach europäischem Recht erlauben die einfache und die fortgeschrittene Signatur die Textform. Rund 80 Prozent aller Verträge können mit einer einfachen elektronischen Signatur unterzeichnet werden. Der Unterschied zwischen der einfachen und der fortgeschrittenen digitalen Signatur besteht darin, dass Sie bei der einfachen Signatur Ihre Identität nicht nachweisen müssen. Bei der fortgeschrittenen Signatur muss sich der Unterzeichner identifizieren und registrieren und es ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung erforderlich.
Eine qualifizierte Signatur ist für befristete Verträge wie Arbeitsverträge und Mietverträge erforderlich, die nach dem Gesetz schriftlich abgeschlossen werden müssen. Sie hat die gleiche rechtliche Wirkung wie eine handschriftliche Unterschrift. Dies kann beispielsweise mit einem Video-Ident-Verfahren erreicht werden.
Einfache elektronische Signaturen (EES)
- Textform im Sinne des §126b BGB
- Vor Gericht zulässig
- Sehr einfach zu verwenden
- Ein-Faktor-Authentifizierung
Fortgeschrittene elektronische Signaturen (FES)
- Eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet
- Ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners
- Wird mit Signaturerstellungsdaten erstellt, die nur der Unterzeichner verwenden kann
- Ist mit den Daten so verknüpft, dass eine nachträgliche Änderung sichtbar ist
- Erfüllt die Textform gemäß §126b BGB und ist vor Gericht zulässig
- Bietet erhöhte Sicherheit durch Zwei-Faktor-Authentifizierung
Integrität und Authentizität sind gewährleistet, wenn die Anforderungen an FES erfüllt sind. FES dürfen rechtlich nicht abgelehnt werden, nur weil sie in elektronischer Form vorliegen. Ordnungsgemäß umgesetzte FES sind einer herkömmlichen handschriftlichen Unterschrift gleichwertig. Wird die Gültigkeit von FES angezweifelt, liegt die Beweislast beim Unterzeichner.
Qualifizierte elektronische Signaturen (QES)
Eine QES ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einer „qualifizierten Signaturerstellungseinheit“ erstellt wird und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen basiert. Die technischen Anforderungen für QES sind wesentlich höher. Sie müssen als Anbieter zertifiziert sein. Ein qualifiziertes Zertifikat kann nur von einer Zertifizierungsstelle erhalten werden, die als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (QTSP) akkreditiert ist.
Gemäß den Anforderungen der eIDAS muss das System unter anderem sicherstellen, dass:
- Signaturerstellungsdaten eindeutig und nur einmal vorkommen dürfen
- Signaturerstellungsdaten nicht mit ausreichender Sicherheit abgeleitet werden können und sicher gegen Fälschung geschützt sind
- Signaturerstellungsdaten sicher vor der Verwendung durch andere geschützt werden können
- Die Generierung oder Verwaltung von elektronischen Signaturerstellungsdaten im Auftrag eines Unterzeichners nur von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter durchgeführt werden kann
- Nur qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter elektronische Signaturerstellungsdaten verwalten dürfen
Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Gültigkeit einer QES anzuerkennen, die mit einem qualifizierten Zertifikat eines anderen Mitgliedstaates erstellt wurde. Außerdem ist eine QES einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichwertig.
Die qualifizierte elektronische Signatur ist nur erforderlich für:
- Befristete Arbeitsverträge
- Mietverträge mit fester Laufzeit oder mit Staffelmiete
- Kündigungen und Aufhebungsverträge
- Vereinbarungen über nachvertragliche Wettbewerbsverbote
- Bislang gibt es Verträge, die per Gesetz nicht digital unterzeichnet werden können.
Zu den Verträgen, die nicht digital signiert werden können, gehören auch solche, die nur vor einem Notar unterzeichnet werden können.
Beispiele für solche Verträge sind:
- Handschriftliches Testament
- Erwerb von Grundstücken
- Beendigung eines Arbeitsvertrags
Zwei Punkte sind dabei besonders wichtig. Erstens muss die vereinbarte Formularklausel vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass der Vertragsschluss elektronisch beantragt wurde. Zweitens muss der Vertragspartner nachweisen können, dass die Parteien die Verträge elektronisch signiert haben und die Form eingehalten wurde. Eine fortgeschrittene elektronische Signatur, wie sie INHUBBER anbietet, ist in jedem Fall besser, wenn es später zu Streitigkeiten kommt.