Das Whitepaper versorgt dich mit allen Informationen rund um die elektronische Signatur. Du wirst lernen, welche Arten von elektronischen Signaturen es gibt und wie sie sich rechtlich, technisch aber vor allem in der praktischen Anwendung unterscheiden.
Wo ist die Rechtsgrundlage der digitalen Signatur geregelt?
Die Rechtsgrundlage zur Anwendung und Rechtsgültigkeit der digitalen Signatur regelt die
Verordnung über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische
Transaktionen im Binnenmarkt der Europäischen Union – kurz: eIDAS. Die eIDAS-Verordnung
trat am 08.08.2014 durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Seit 2016 regelt die eIDAS-Verordnung den Austausch digitaler Unterschriften EU-Weit.
Die eIDAS Verordnung legt die technischen Anforderungen fest, die erfüllt werden müssen,
damit eine elektronische Signatur als rechtssicher anerkannt wird. Angemerkt sei, dass
ausschließlich der Begriff „elektronische Signatur“ juristisch definiert wurde, trotz der
verschiedenen Ausprägungen. Die eIDAS empfiehlt Unternehmen, die bei ihren digitalen
Transaktionen und ihrem Informationsaustausch ein hohes Maß an (Rechts-)Sicherheit
benötigen, fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signaturen (FES / QES)
einzusetzen. Das besondere an der FES oder QES ist, dass diese den gleichen rechtlichen
Wert haben, wie eine handschriftliche Unterschrift.
Welche Arten der elektronischen Signatur gibt es und worin
unterscheiden sich diese?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet unser eBook!