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Heizkostenverordnung und Mieterliste

Die wesentlichen Änderungen der Heizkostenverordnung 2021 

Heizkostenverordnung und Mieterliste. Die Verordnung zur Novelle der Heizkostenverordnung (HeizKV) tritt zum 1.12.2021 in Kraft und darum ist eine korrekte Mieterliste wichtig! Mit der Änderungsverordnung werden Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. 

Fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler 

Neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler müssen nach dem Inkrafttreten der Verordnung fernablesbar sein – so sieht es die novellierte EU-Energieeffizienzrichtlinie vor. Bereits installierte Geräte müssen bis zum 1. Januar 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder ersetzt werden. 

Weiterhin haben Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer den Nutzenden in den Fällen, in denen fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert wurden, ab dem Inkrafttreten der Verordnung mindestens zweimal im Jahr Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen bereitzustellen. Ab dem 1. Januar 2022 müssen diese während der Heizperiode mindestens monatlich bereitgestellt werden. Die Richtlinie führt aus, welche Mindestinformationen die Gebäudeeigentümer den Nutzenden – unabhängig von der Art der Zähler oder Heizkostenverteiler – mit den Abrechnungen zur Verfügung stellen müssen. 

Der Leitfaden für Messdienstleister, Wohnungswirtschaft und Verbraucher:innen, herausgegeben vom Bundesumweltamt, definiert 6 Punkte, welche die Heizkostenmitteilung enthalten solle: 

  1. 1. Entwicklung der monatlichen Energieverbräuche für Heizung und Warmwasser, 
  2. 2. Vergleich der Energieverbräuche des eigenen mit anderen Haushalten im Haus, 
  3. 3. Einordnung der Energieverbräuche des Hauses in die Gebäudeeffizienzklassen, 
  4. 4. Spartipp des Monats für Heizen und Warmwasser, 
  5. 5. Kostenschätzung für Heizen und Warmwasser pro Monat und pro Jahr, 
  6. 6. CO2-Emissionen des Haushalts für Heizen und Warmwasserbereitung.

Geräte und Systeme müssen interoperabel sein 

Werden bestehende Systeme nachgerüstet, so müssen sie wie neu eingebaute fernablesbare Messgeräte, mit Systemen anderer Anbieter interoperabel sein. Verschiedene Systemanbieter müssen demnach in der Lage sein, Daten oder Informationen mit Systemen anderer Anbieter auszutauschen. Gewährleistet sein muss die Interoperabilität bei solchen Geräten, die frühestens ein jähr nach Inkrafttreten der Novelle eingebaut werden. 

Übermittlung des Berichts an die Mietenden 

Der Bericht an die Mietenden soll eine kompakte Darstellung auf einer Din-A4 Seite sein. Der Bericht wird mit Piktogrammen, Diagrammen, Tipps und weiterführenden Links angereichert. Ziel ist eine einfache und für die Mietenden nachvollziehbare Darstellung zu entwerfen. Der Bericht kann damit einfach per Post oder elektronisch auf Webportalen oder Apps dargestellt und übermittelt werden. 

BSI entwickelt technische Vorgaben 

Technische Vorgaben zur Gewährleistung von Interoperabilität, Datenschutz und Datensicherheit wird das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickeln. Ebenfalls wird es Zertifikate ausstellen, die die Übereinstimmung einer Ausstattung mit diesen Vorgaben bestätigen. 

Den Mietenden kennen – die Mieterliste

Hausverwaltungen haben teilweise riesige Bestände mit mehreren 1.000 Mietenden zu verwalten. Um den Mietenden die Heizkosteninformation sicher und korrekt zu kommen zu lassen, ist es wichtig, genaue Kenntnis über die Mietenden zu besitzen. Das meint unter anderem: 

  • Wie viele Wohnungen hat die Immobilie? 
  • Welche Wohnungen weisen Leerstand auf? 
  • In welcher Wohnung wohnt welcher Mietende?

Diese Beantwortung dieser Fragen sind wichtig, um sicher zu gehen, dass die richtige Heizkosteninformation dem richtigen Mietenden zu gestellt wird. 

Dafür brauchst du stets eine korrekte Mieterliste 

Am besten können die Informationen aus einer aktuellen Mieterliste entnommen werden. Allerdings ist die Pflege einer Mieterliste in Excel recht zeitaufwendig und du musst daran denken, dass du diese bei Veränderungen stets aktualisieren musst. Einfacher funktioniert die Erstellung einer Mieterliste mit einer Software. 

Mit INHUBBER verwaltest und unterzeichnest du digital nicht nur deine Verträge, sondern du analysierst die Verträge auch auf Metadaten. Die Analyse übernimmt unsere künstliche Intelligenz. Nach dem du die Mietverträge einer Immobilie auf die Plattform geladen hast, erzeugst du mit einem Klick die Metadaten und eine Mieterliste. Näheres dazu erfährst du in unserem Blogbeitrag:

Wozu eine Mieterliste sinnvoll ist

So stellst du die Information schnell und einfach zur Verfügung 

Die Heizkosteninformation für den Mietenden kannst du elektronisch über ein Webportal übermitteln. Mit INHUBBER kannst du jedem Mietenden seine Heizkosteninformation sicher und schnell zukommen lassen. Sind die Heizkosteninformationen auf der INHUBBER-Plattform, kannst du die Informationen mit den Mietenden ganz einfach per E-Mail teilen. Natürlich hat jeder Mietende ausschließlich Zugriff auf seine Information und nicht auch auf die der anderen Mietenden.  

Sicherheit ist ein hohes Gut 

Die Daten sind auf der INHUBBER-Plattform sicher. Zum Anmelden auf der Plattform benötigst du eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Die kannst du aber auch ausschalten. Aufgrund unserer Verschlüsselung die auf blockchainbasis entwickelt wurde, sind die Daten vor jeglichen unbefugten Zugriffen von außen sicher. Sollten die Server angegriffen werden, so werden Hacker nur einen Zahlen- und Buchstabensalat, nicht aber den Inhalt sehen können. Damit ist nichts anzufangen. Weil die Verschlüsselung blockchainbasiert ist, existieren ebenfalls Kopien der Dokumente, so dass diese auch nicht unwiderruflich gestohlen, geklaut oder per Ransamware für immer verschlüsselt werden können. Mit INHUBBER bist du damit auch nicht erpressbar. Heizkostenverordnung und Mieterliste. Erstellt mit INHUBBER. Eine perfekte Kombination.

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